Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragspartner

Vertragspartner ist Alexandra Rupp, Krokodilweg 50, 70499 Stuttgart (im Folgenden Riddlebox genannt)

2. Zustandekommen des Vertrags

Nach Prüfung Ihrer Anfrage und Abstimmung des Liefer- und Abholtermins bestätigen wir Ihre Buchung durch den Versand einer Empfangsbestätigung per E-Mail.

3. Vertragsleistung

Inhalt des Vertrages ist die zeitlich beschränkte Überlassung einer Rätselbox gegen Zahlung eines Mietpreises.

4. Liefergebiet

Die Lieferung in folgende PLZ Gebiete ist im Mietpreis enthalten. Bei Veranstaltungen außerhalb dieser Gebiete fallen pro zusätzlichem Kilometer Liefer- und Abholgebühren in Höhe von 0,75 € / km an.

  • 70173 – 70629 Stuttgart
  • 70734 – 70736 Fellbach
  • 70771 Leinfelden-Echterdingen
  • 70806 Kornwestheim
  • 70825 Korntal-Münchingen
  • 70839 Gerlingen
  • 71063 – 71069 Sindelfingen
  • 71106 Magstadt
  • 71144 Steinenbronn
  • 71032 Böblingen
  • 71229 Leonberg
  • 71254 Ditzingen
  • 71272 Renningen
  • 71277 Rutesheim
  • 71282 Hemmingen
  • 71287 Weissach
  • 71332 Waiblingen
  • 71394 Kernen im Remstal
  • 71634 – 71642 Ludwigsburg
  • 71679 Asperg
  • 71686 Remseck am Neckar
  • 71691 Freiberg am Neckar
  • 71696 Möglingen
  • 71701 Schwieberdingen
  • 71706 Markgröningen
  • 71732 Tamm
  • 71735 Eberdingen
  • 71739 Oberriexingen
  • 73728 – 73733 Esslingen am Neckar
  • 73760 Ostfildern
  • 74321 Bietigheim-Bissingen

5. Stornierung einer Buchung

Grundsätzlich erstatten wir bis spätestens 2 Tage vor der Veranstaltung 100% des Mietpreises zurück. Erfolgt die Stornierung kurzfristiger werden 50% erstattet.

6. Mietdauer

Die Mietdauer entspricht – sofern nicht anders vereinbart – 1 Tag. Riddlebox wird die Box zum vereinbarten Zeitpunkt liefern. Gelangt die Box aufgrund von Umständen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht rechtzeitig an den Bestimmungsort, bleibt der Mieter gleichwohl zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

7. Überschreitung der vereinbarten Mietdauer

Am folgenden Tag nach Ende der festgelegten Mietzeit (Tag der Leistung) wird die Rätselbox durch uns abgeholt. Sollte die Abholung durch Riddlebox am folgenden Tag nicht möglich sein, erfolgt diese zu einem vereinbarten Zeitpunkt. Dem Mieter entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

Ist die Abholung aus Gründen die der Mieter zu verantworten hat nicht möglich, verlängert sich die vertraglich vereinbarte Mietdauer entsprechend bis zur Abholung der Rätselbox. Jeder weitere Tag wird zusätzlich mit dem vollen Mietpreis berechnet.

8. Vertragspflichten des Mieters

Der sachgemäße Umgang mit der Rätselbox und Ausstattung durch den Mieter ist sicherzustellen. Die Nutzung ist ausschließlich in trockenen Innenräumen gestattet. Beschädigte oder nicht zurückgegebene Bestandteile der Box sowie Reinigungskosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Eine Weitervermietung an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung seitens Riddlebox generell untersagt.

9. Mietpreise, Zahlungsbedingungen

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gilt der Mietpreis für die Dauer von einem Tag. Eine vorzeitige Rückgabe führt nicht zu einer Verringerung des Mietpreises. Der Mietpreis ist im Voraus zu entrichten.

Als Zahlungsweise steht Ihnen folgende Möglichkeit zur Verfügung:

a) Überweisung Hierfür überweisen Sie uns den Mietpreis nach Erhalt der Buchungsbestätigung an

Alexandra Rupp
IBAN: DE80 5001 0517 5437 7775 30
BIC: INGDDEFFXXX

Bitte geben Sie bei jeder Überweisung unbedingt Ihre Buchungsnummer als Verwendungszweck an.

b) Paypal

Senden Sie den Mietpreis per Paypal an team@riddlebox.de

c) Barzahlung

Sie können den Mietpreis bei Übergabe der Box bar bezahlen.

10. Verlust/Beschädigung

Für Beschädigungen der Box und aller Bestandteile trägt der Mieter die Kosten der Reparatur bzw. des Ersatzes bis zu einer Höhe von 200 €. Alle darüber hinaus gehenden Kosten werden von Riddlebox in vollem Umfang getragen. Dies gilt ab dem Zeitpunkt der Übergabe durch Riddlebox bei der Anlieferung bis zur Übergabe an Riddlebox bei der Abholung bzw. Rückgabe.

Folgende Schäden sind von dieser Regelung ausgenommen und müssen in vollem Umfang vom Mieter getragen werden:

1. Schäden, die durch Missachtung der Hinweise oder Gewalt entstanden sind,
2. Diebstahl oder Verlust der Rätselbox oder anderer Bestandteile,
3. Unauthorisierte Öffnung oder Manipulation der Rätselbox oder anderer Bestandteile,
4. unsachgemäße oder unzweckmäßige Verwendung.

11. Unvollständige Leistungserbringung

Im Falle unvollständiger Leistungserbringung seitens Riddlebox (technische Fehlfunktion, o.ä.) beschränkt sich die Haftungsverpflichtung maximal auf den belasteten Mietpreis. Darüber hinaus gehende Ansprüche seitens des Mieters sind ausgeschlossen.

12. Eigentumsvorbehalt

Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum von Riddlebox.

13. Haftung

Unsere Mietobjekte werden im ordnungsgemäßen Zustand ausgeliefert. Werden Mängel festgestellt, ist Riddlebox sofort zu unterrichten. Riddlebox übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen. Der Mieter ist für einen angemessenen Versicherungsschutz selbstverantwortlich.

Schadensersatzansprüche gegenüber Riddlebox können nicht geltend gemacht werden. Riddlebox übernimmt keine Haftung und keine Verantwortung für die vermieteten Objekte.

Der Mieter ist für Personen- oder Sachschäden sowie für eventuelle Schadensansprüche von Dritten allein verantwortlich. Der Mieter haftet für anfallende Schäden vom Zeitpunkt der tatsächlichen Übernahme bis zur Rückgabe der Mietobjekte. Der Mieter ist selbst für etwaige Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich. Im Fall von Diebstahl oder Sachbeschädigung durch Dritte haftet allein der Mieter.

Die Boxen sind für Kleinkinder nicht geeignet.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.